Voraussetzungen

Jubiläumsmedaillen für langjährige Betriebszugehörigkeit

Nutzen Sie die wertvollste Seite der Medaille – die Anerkennung: Mit den Ehrenzeichen können Sie ihrer Arbeitnehmer*innen für 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 und 50 Jahre Betriebszugehörigkeit ehren. Arbeitsunterbrechungen (z. B. infolge Elternzeit) können bei entsprechender Begründung angerechnet werden.

Sonderehrenzeichen

Für Besondere Verdienste oder ganz spezielle Anlässe können Sie Ihre Arbeitnehmer*innen mit dem Sonderehrenzeichen auszeichnen. Für herausragende Leistungen von Unternehmer*innen kann das silberne Ehrenzeichen beim Kuratorium beantragt werden.

Ehrenmedaille für vorbildlichen Einsatz

Mit der Ehrenmedaille für vorbildlichen Einsatz können herausragendes Engagement von Arbeitnehmer*innen im beruflichen Alltag und in besonders schwierigen Situationen geehrt werden.

Die Verleihung der Ehrenzeichen kann auf Beschluss des Kuratoriums auch rückwirkend erfolgen.